Unsere Fachgebiete im Überblick
ERBRECHT
Profitieren Sie von meiner besonderen Qualifikation als Fachanwalt für Erbrecht. Besondere theoretische und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Erbrechts bedeuten für Sie kompetente Beratung und Vertretung bei ihren erbrechtlichen Fragen.
Fachgebiet Erbrecht
Die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Erbrecht sind vielseitig und beginnen nicht erst mit dem Tod einer Person, sondern bereits mit der Planung und Umsetzung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten.
Das Gebiet des Erbrechts ist umfangreich und kompliziert, Fehlentscheidungen aufgrund Informationsmangels und fehlender kompetenter Beratung können weitreichende finanzielle Folgen haben.
Wir bieten Ihnen in allen Bereichen des Erbrechts rund ums Erben und Vererben eine fachkundige Beratung und Begleitung.
Vor dem Erbfall: Erbrechtliche Gestaltung
Eigene letztwillige Verfügungen fallen nicht leicht. Gern schiebt man die Regelung der Rechtsfolgen nach dem eigenen Ableben immer wieder hinaus. Es ist auch uns bewusst, dass der gesamte Bereich sehr sensibel zu behandeln ist – insbesondere wenn es neben der Vermögensnachfolge um Altersvorsorgevollmachten oder Patientenverfügung geht. Umso mehr gehören neben hoher fachlicher Kompetenz auch die menschlichen Aspekte zu einer gründlichen Beratung.
Die Ausarbeitung von
- Testamenten
- Erbverträgen
- Vollmachten
- Lebzeitige vorweggenommene Erbfolge
- Unternehmensnachfolgeregelungen
bildet einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit im notariellen Bereich.
Nach dem Erbfall: Erbrechtliche Beratung und Vertretung
Mit dem Eintritt eines Erbfalls sieht man sich vor viele Probleme gestellt, die gelöst werden wollen. Wir beraten und begleiten Sie durch sämtliche Bereiche, die ein Erbfall nach sich zieht. Dabei kann es sich um die
- Ablieferung eines Testamentes beim Nachlassgericht und Testamentseröffnung
- Fragen der Annahme oder der rechtzeitigen und wirksamen Ausschlagung der Erbschaft
- Beschränkung der Haftung des Erben für Schulden des Erblassers
- Erbscheinsverfahren
- Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft,
- Testamentsanfechtung
- Erfüllung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Erfüllung von Vermächtnissen
handeln. Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge sowohl im notariellen Bereich als auch bei der gerichtlichen Vertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten.
ARBEITSRECHT
Fachgebiet Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Fragen des Arbeitsrechtes. Diese Leistung beinhaltet sämtliche Gebiete, die vom Abschluss, über die Gestaltung bis zur Beendigung eines Arbeitsvertrages zu beachten sind. Die Regelungen rund um den Arbeitsvertrag sind zahlreich. Wir helfen Ihnen u.a. in folgenden Bereichen:
- Individuelle Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Lohnzahlungen, Sonderzuwendungen, betriebliche Übung
- Elternzeit, Mutterschutz, Altersteilzeit
- Abmahnungen und Kündigungen, Kündigungsschutzverfahren
- Beratung bei Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen, Abfindungen
Das komplexe Rechtsgebiet des Arbeitsrechts verlangt für eine sichere und erfolgsorientierte Bearbeitung die Tätigkeit eines spezialisierten Anwalts. Rechtsanwalt Edgar Bandowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Die Erfahrung aus zahlreichen Fällen des Arbeitsrechts und ständige konsequente Fortbildung garantieren eine sichere und erfolgsorientierte Beratung und Vertretung in Ihrer Sache.
Kündigungsschutzrecht
Der Arbeitsplatz ist die Grundlage der wirtschaftlichen Existenz. Wenn der Verlust des Arbeitsplatzes durch eine Kündigung droht, kann auch die wirtschaftliche Existenz gefährdet sein. Deshalb sollten Sie nicht zögern, in dieser wichtigen Situation anwaltlichen Rat einzuholen, um aus Ihrer Position das Beste zu machen. Die professionelle Betreuung unserer Kanzlei ermöglicht Ihnen schnelles und rechtlich gesichertes Handeln, das für Ihren Erfolg im Kündigungsschutzrecht notwendig ist. Wir beraten und vertreten hierbei sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber außergerichtlich und im Prozessfall auch vor den Arbeitsgerichten.
FAMILIENRECHT
Die Kanzlei Edgar Bandowski bietet Ihnen juristische Unterstützung in allen Bereichen des Familienrechts. Fragen des Familienrechts erfordern oft besonderes Einfühlungsvermögen und ein großes Maß an Vertrauen. Ob Eheschließung, Trennung oder Scheidung, diese Ereignisse können gravierende Veränderungen in Ihrem Leben sein. Wer an die Zukunft denkt, sucht in solchen Situationen den Rat eines erfahrenen Anwalts. Rechtsanwalt Edgar Bandowski ist Fachanwalt für Familienrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein. Spezialisierung, jahrelange Erfahrung und konsequente Fortbildung auf diesem Rechtsgebiet garantieren eine kompetente Beratung und Vertretung in Ihrer Angelegenheit. Bei Themen wie
- Beratung vor und nach der Eheschließung
- Trennung und ihre rechtlichen Folgen
- Scheidungsverfahren
- Unterhalt für Kinder und Ehegatten
- Sorge- und Umgangsrecht
- Ehewohnung, Gewaltschutzverfahren
- Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten
- Zugewinnausgleichsansprüche
- Anfechtung der Vaterschaft
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Internationales Privat- und Familienrecht
hilft Ihnen Rechtsanwalt Edgar Bandowski als Ihr Fachanwalt für Familienrecht.
VERKEHRSRECHT
Autofahren ist für uns selbstverständlich und eine der zentralen Tätigkeiten unseres täglichen Lebens. Das Verkehrsrecht gehört damit zu den konfliktträchtigsten Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten Sie, wenn Verkehrsunfall, Fahrzeugkauf, Fahrzeugleasing und Gewährleistung für Sie Probleme mit sich bringen. Wir helfen Ihre Ansprüche durchzusetzen, wenn Sie in diesen Bereichen rechtliche Unterstützung benötigen.
Wir regulieren Ihren Verkehrsunfall für Sie. Unser Leistungsspektrum erstreckt sich vom “einfachen“ Verkehrsunfall bis zum komplizierten und schweren Unfall mit Personenschaden. Wir bieten einen umfassenden Service und übernehmen die gesamte Abwicklung des Unfalls, einschließlich der Abrechnung mit Haftpflicht- und Kaskoversicherungen, Werkstätten, Gutachtern etc..
Rechtsanwalt Edgar Bandowski ist seit Jahren Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Das bedeutet spezielle Erfahrung in der Abwicklung verkehrsrechtlicher Angelegenheiten, insbesondere in den Bereichen Unfallregulierung, Verkehrsstrafrecht, -ordnungswidrigkeiten und vertraglichen Angelegenheiten rund um das Auto.
MIET- /WEG-RECHT
Wohnungsrecht Mietrecht / WEG-Recht
Unter den Oberbegriff Wohnungsrecht haben wir das Miet- und Pachtrecht und das Wohnungseigentumsrecht gefasst. Unsere Kanzlei bietet Ihnen in diesem Bereich folgende Leistungen an:
Als Mieter oder Vermieter:
- Erstellung und Prüfung des Mietvertrags (Wohnraum und Gewerberaum) und des Pachtvertrags
- außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung bei Mängeln am Mietobjekt, Mietminderung und Geltendmachung von Schadensersatz
- Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung zu Schönheitsreparaturen, Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen, bei Rückforderung der Kaution, offenen Mietzahlungen
- außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit einer Kündigung und Räumung
Als Wohnungseigentümer/Hausverwalter:
- Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über eine Eigentumswohnung
- außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung bei Problemen mit der Hausverwaltung oder mit anderen Eigentümern
- Beratung im Zusammenhang mit Eigentümerversammlungen und Beschlussfassungen bis hin zur Vertretung bei einer gerichtlichen Beschlussanfechtung
- Beratung und gerichtliche Vertretung von Eigentümergemeinschaften im Zusammenhang mit Baumängeln , gegen Handwerker oder sonstige Dritte, Beitreibung von Wohngeldforderungen oder Durchsetzung von Beschlüssen gegenüber Miteigentümern
- Beratung von Hausverwaltungen und Prüfung von Einzelfragen zum Wohnungseigentumsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung
VERTRAGSRECHT
Der Begriff des Vertragsrechts ist weit zu fassen. Eine Aufzählung verbietet sich deshalb schon aus Gründen der Übersichtlichkeit. Deswegen gehen wir nur auf den Kaufvertrag und den Werkvertrag ein.
Kaufvertrag
Der wohl häufigste Vertrag ist der Kaufvertrag, wie er uns täglich in seinen verschiedensten Ausprägungen begegnet. Wir prüfen Ihre Ansprüche aus einem Kaufvertrag, unabhängig von der Frage, ob Sie einen Gegenstand für 1 EUR oder 100.000 EUR erworben haben. Wir sagen Ihnen, ob Gewährleistungsansprüche bestehen, wie sie abzuwehren oder geltend zu machen sind und helfen Ihnen, diese Ansprüche durchzusetzen, notfalls mit gerichtlicher Unterstützung.
Werkvertrag
Insbesondere der Bauwerkvertrag
Im Baurecht kann eine rechtzeitige Rechtsberatung große wirtschaftliche Nachteile verhindern. In erster Linie kann dies durch außergerichtliche Maßnahmen wie Schlichtungsgespräche o.ä. erreicht werden. Häufig kommt es aber auch darauf an, durch schnelles Handeln Fakten zu schaffen bzw. Interessen zu sichern. Wenn Sie es wünschen, wird die juristische Vertretung durch die fachkompetente Beratung eines Architekten unterstützt. Wir vermitteln hier gerne.
SONSTIGE RECHTSGEBIETE
Ist Ihr Rechtsgebiet nicht aufgeführt?
Das Leistungsspektrum der Kanzlei ist groß. Deshalb können wir nicht alle denkbaren Rechtsgebiete, die wir bearbeiten, auf dieser Homepage darstellen. Sprechen Sie uns an. Wir klären gemeinsam, ob wir für Sie tätig sein können oder, ob wir Ihnen helfen, einen Spezialisten für Ihr Problem zu finden.
Haben Sie noch Fragen?
Bitte rufen Sie an. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Direkt Kontakt aufnehmen:
02357 90 30 96
Alles zum Thema ERBRECHT finden Sie auf unser
Webseite:
www.erbrecht-bandowski.de
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